Journalist ist ein alter Beruf. Er geht auf den Anfang des 17. Jahrhunderts zurück, als die ersten Zeitungen in Antwerpen und Straßburg erschienen.
Der Zugang zum Berufsfeld des Journalisten ist offen, d. h. es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungswege.
Dieser freie Berufszugang leitet sich aus Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie analog aus Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ab, der jedem Bürger das Recht zuspricht, „seine Meinung in Schrift, Wort und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“
Gleichwohl haben sich Ausbildungsstandards durchgesetzt. Diesen ist diese Website gewidmet.